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Weg von Standardanlagen – Private Equity in Versicherungen

Interview mit Gabriel Spirig und Dr. Daniel Welker

Was haben Versicherungsprodukte mit Private Equity zu tun?

Gabriel Spirig: Schauen Sie, angesichts des anhaltenden Niedrigzinsumfelds führt für Investoren eigentlich kein Weg an alternativen Anlageklassen vorbei. Besonders Private Equity zieht immer mehr Kapital an. Das merken wir, da es für deutsche Investoren und Anleger viele Probleme im Zusammenhang mit Direktinvestments in dieser Anlageklasse gibt.

Welche Probleme meinen Sie?

Gabriel Spirig: Zum Beispiel Vertriebsbeschränkungen. Privatanleger, die in Private Equity (PE) und/oder Hedge Fund (HF) investieren möchten, sehen sich mit regulatorischen Hürden konfrontiert. Ein direktes Investment in PE/HF ist für Privatanleger normalerweise nicht möglich, da diese in der Regel als alternative Investmentfonds zu qualifizieren sind. Deshalb ist das Anlageuniversum stark eingeschränkt. Das Anbieten und Platzieren von Anteilen oder Aktien eines Investmentvermögens in Deutschland zieht Anzeige- und Genehmigungsverfahren für den Manager des Fonds nach sich. Diese strengen Registrierungsauflagen wird ein ausländischer PE-/HF-Manager im Normalfall nicht erfüllen. Viele der besonders erfolgreichen Fonds haben ihr Domizil im Nicht-EU-Ausland. Deutsche Anleger werden also Probleme haben, diese attraktiven Fonds zu kaufen.

Und da in keiner anderen Anlageklasse der Unterschied «between the best and the rest» so groß ist, stellt das eingeschränkte Anlageuniversum für deutsche Investoren ein enormes Problem dar. Denn die Auswahl der Fonds ist entscheidend, um ein optimales Risiko-/Rendite-Profil im Portfolio zu erreichen. Dank des im Versicherungsvertrag deutlich erweiterten Anlageuniversums steigt also die Aussicht auf einen zusätzlichen Ertrag bei der Einbindung von Investments in Private Equity.

Gibt noch es weitere Probleme neben den Vertriebsbeschränkungen?

Gabriel Spirig: Ich sage nur Steuerreporting. Denn neben den aufgezeigten Vertriebsbeschränkungen gibt es in den allermeisten Fällen Probleme beim jährlichen Steuerreporting. Offshore-Fonds haben in der Regel eine Fondskonstruktion gewählt, die die Rahmenbedingungen für das deutsche Steuerreporting nicht erfüllt. Nun müssen aber die steuerpflichtigen Erträge genau herausgefiltert und erfasst werden, was für den Kunden oder seinen Steuerberater aufgrund der bereitgestellten Auszüge durchaus mühsam ist. Sollten solche Fonds dann auch noch Fremdkapital nutzen, kann es noch schwieriger werden, da solche Investitionen unter Umständen zu gewerblichem Einkommen führen. Vergnügungssteuerpflichtig ist das sicher nicht. Schlimmstenfalls droht eine Schätzung der steuerpflichtigen Erträge durch das zuständige Finanzamt, die in aller Regel nicht zugunsten des Steuerpflichtigen ausfallen dürfte.

Die Lebensversicherung löst also das Problem der Vertriebsbeschränkung von PE-Fonds und adressiert auch das Steuerreporting. Wie genau funktioniert das?

Gabriel Spirig: Genauso so ist es. Unsere Lebensversicherungen oder Kapitalisierungsverträge vereinfachen das Leben unserer Kunden. Fangen wir mit dem Problem des Anlageuniversums an. Durch die Überweisung der Prämie wird Lombard International Assurance S.A. wirtschaftlich Berechtigter an den Vermögenswerten. Als Versicherungsgesellschaft sind wir als professioneller Investor qualifiziert. Somit steht ein viel größeres Anlageuniversum zur Auswahl und wir können deshalb problemlos die gewünschten Investments tätigen. Hinzu kommt, dass an unserem Standort Luxemburg ein im Vergleich zur deutschen Anlageverordnung viel flexibleres Versicherungsaufsichtsrecht gilt, nach dem wir als Versicherer und somit auch unsere Kunden ein nahezu unbegrenztes Anlagespektrum nutzen können. Das Steuerreporting ist ebenfalls gelöst. Unsere Verträge sind nach deutschem Steuerrecht qualifiziert – hier § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG – und somit werden Erträge mittels Steueraufschub in die Zukunft geschoben und müssen nicht jährlich erklärt werden. Bei der Auszahlung unterliegt die Differenz der Abgeltungsteuer (in Sonderfällen auch den Vorteilen des Halbeinkünfteverfahrens), für die wir ein dem deutschen Steuerrecht konformes Reporting zur Verfügung stellen. Der Kunde profitiert also von einem kompletten Anlageuniversum, dank dem Steueraufschub vom Zinseszinseffekt und einem konformen Steuerreporting.

Das ist in der Tat sehr viel besser als ein Direktinvestment. Gibt es noch weitere Vorteile?

Dr. Daniel Welker: In der Tat, die gibt es. Es sind Vorteile, die in der Natur des Versicherungsvertrags liegen und oft übersehen werden. Nehmen wir also zum Beispiel Switches/Re-Investments/Re-Balancings. Sehen Sie, in Deutschland entstehen steuerpflichtige Erträge nur bei Entnahme, etwa durch (Teil-) Kündigung aus der Police durch eine in Deutschland steuerpflichtige Person zu Lebzeiten. Das heißt Switches/Re-Investments/Re-Balancings können während der Laufzeit in der Police ohne negativen Ertragsteuereffekt getätigt werden.

Sie haben nun als Beispiel den Vorteil der ertragsteuerfreien Switches im Versicherungsvertrag erwähnt. Sie haben auch erwähnt, dass viele Vorteile von Lebensversicherungen gerne übersehen werden. Gibt es denn noch andere Punkte, die vielleicht banal sind, aber aus denen sich Vorteile ergeben?

Dr. Daniel Welker: Natürlich. Es wird gerne unter anderem Folgendes vergessen:

— Bei einer Lebensversicherung unterliegen die Erträge im Todesfall nicht der Einkommensteuer. Im Vergleich zu einem Direktinvestment ergibt sich hieraus eine signifikant bessere Performance, auch nach Steuern. Alle Erträge werden im Todesfall ohne Abzug der Einkommensteuer ausgeschüttet.

— Innerhalb des Versicherungsvertrages ist eine volle Verlustverrechnung ohne Unterscheidung zwischen den einzelnen Verlustverrechnungstöpfen und zusätzlich ohne Begrenzung des Verlustbetrages aufgrund der Besteuerung des Unterschiedsbetrages möglich. Auch die kürzlich eingeführte Begrenzung der Verlustverrechnung bei Termingeschäften gilt für Versicherungen nicht. Dies ist ein beachtlicher Vorteil gegenüber dem Direktinvestment.

— Ein Lebensversicherungsvertrag unterliegt nicht der Wegzugsbesteuerung, was nicht unerheblich ist, wenn ein Kunde den Lebensabend zum Beispiel im warmen Süden von Europa verbringen will.

— Auf Ebene der Versicherung werden während der Laufzeit alle Erträge, Gebühren, und Verluste verrechnet. Der ertragsseitige Ermittlungsaufwand fällt also nicht beim Kunden an, sondern entfällt komplett. Das macht das Leben wiederum einfacher und reduziert Komplexität.

— Die Fungibilität eines PE-Investments erhöht sich dank eines Versicherungsvertrags. Wir erinnern uns zurück an die Finanzkrise, als viele Anleger gerne verkaufen wollten, dies aber nicht konnten, da die Fonds für die Rückgabe geschlossen wurden. Auch bei einem Eigentümerwechsel kann es sein, dass die Fondsgesellschaft einem Übertrag nicht zustimmt. Ein Versicherungsvertrag kann dagegen veräußert oder übertragen werden, und zwar ohne Zustimmung der Fondsgesellschaft (Inhaber des Investments bleibt ja die Versicherung). Die Fungibilität wird also um einiges erhöht.

— Im Vergleich zu Direktinvestitionen eines deutschen Investors in den USA verhindert der Lebensversicherungsvertrag zudem im Todesfall das Entstehen eines US-Nachlasses. Auch das erleichtert unter Umständen die Abwicklung des Nachlasses erheblich.

Natürlich ist diese Liste nicht abschließend. Was ein Vorteil oder ein Nachteil ist, hängt allerdings immer von der Kundensituation ab.

Wenn Sie es schon erwähnen, gibt es auch konkrete Nachteile im Vergleich zu einem Direktinvestment in PE?

Gabriel Spirig: Entscheidend ist, sich im Klaren zu sein, was Rahmenbedingungen und Voraussetzungen betrifft, damit der Versicherungsvertrag als solcher gesehen und steuerlich akzeptiert wird. Eine Voraussetzung ist, dass der Investor eine standardisierte Anlagestrategie definieren muss. Im Rahmen von gemischten Anlagestrategien werden Anlagegrenzen zum Beispiel für Aktien, Bonds, Private Equity festgelegt, nach denen die Investments getätigt werden sollen. Natürlich können Kunden auch ein Mandat mit dem alleinigen Fokus auf Private-Equity-Investments definieren. Darüber hinaus ist auch die Anlage in öffentliche (PE-)Fonds, ETF oder interne Versicherungsfonds möglich, wie zuletzt auch die Instanzrechtsprechung bestätigt hat. Insbesondere letztere können wieder direkt in PE-Fonds investiert sein.

Sind nicht die zusätzlichen Kosten für den Versicherungsvertrag ein Problem?

Gabriel Spirig: Es ist richtig, dass ein Versicherungsvertrag auch bei uns nicht kostenfrei zu haben ist. Die Kosten für den Versicherungsvertrag sind aber im Vergleich zu den Kosten eines PE-Fonds gering. Im Vergleich zur Direktanlage ist das Investment über den Versicherungsvertrag auch in Bezug auf die Kosten vorteilhaft. Allein schon das größere Anlageuniversum oder die geringeren Kosten für die jährliche Ertragsermittlung für die Steuererklärung kompensieren die Kosten deutlich. Switches sind steuerfrei und die Auszahlung im Todesfall ist ebenfalls von der Einkommensteuer befreit. Aber ich wiederhole mich.

Vielen Dank für das Gespräch.

Das Interview führte Maximilian Kleyboldt vom Netzwerk der Finanz- und Erbschaftsplaner e.V. (www.nfep.de).

Gabriel Spirig, Head of Distribution & Business Development, Lombard International Assurance S.A.

Dr. Daniel Welker, Senior Wealth Planner Germany, Lombard International Assurance S.A.